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Müssen Banken die negativen Zinssätze bei Krediten an die Kreditkunden weitergeben…
Nach langen Diskussionen und Rechtsstreitigkeiten gibt es nun ein erstes Urteil im Zusammenhang mit negativen Zinssätzen. Bei Krediten mit variabler Verzinsung ist der Zinssatz an einen Indikator gebunden. Dabei handelt es sich in der Regel um einen Euribor oder auch Libor Zinssatz als Indikator. Dazu wird dann der Aufschlag (oder Marge der Bank) addiert. Dies ergibt zusammen den Zinssatz, der für den Kredit von der Bank an den Kreditnehmer verrechnet wird. Wird dieser Zinssatz durch einen stark negativen Indikator nun negativ, dann müsste die Bank im Extremfall an den Kunden Zinsen bezahlen.
Einige Banken haben in diesem Zusammenhang eine Zinsuntergrenze eingeführt, die mit dem Aufschlag begrenz wird. Genau darauf hat eine Klage des VKI im Auftrag des Sozialmininsteriums abgezielt. Das Landesgericht Feldkirch hat nun dem VKI recht gegeben (siehe ORF Vorarlberg).
Selbstverständlich bezieht sich dies nur auf einen Kredit in Schweizer Franken und auf Konsumenten, die unter das Verbraucherschutzgesetz fallen. Man wird sehen, was das aber auch für Kredite an Unternehmen oder Gemeinden auch in EUR bedeutet. Auch der 3-Monats-Euribor ist derzeit schon negativ.
Über den Autor, Heinz Hofstaetter – mehr als 20 Jahre internationale und generalistische Erfahrung in leitenden Managementfunktionen in den Bereichen Beratung, Banking, Finanzierung, Asset Management, Valuation und Real Assets.