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Im Rahmen des aktuellen Solvency II Projektes erfolgt eine grundlegende Reform der Aufsicht für Versicherungen in der EU. Insbesondere die Solvabilitätsvorschriften für die Ausstattung mit Eigenkapital sind davon betroffen. Ähnlich wie Basel III für Banken besteht Solvency II aus drei Säulen.
Säule 1: Quantitative Richtlinie
Säule 2: Risikomanagement
Säule 3: Reporting Berichterstattungspflichten
Daraus ergibt sich die Solvenzkapitalanforderung (SCR), die erstmalig auf der Basis von aktuellen Marktpreisen errechnet wird. Aus heutiger Sicht soll Solvency II am 1. Januar 2016 in Kraft treten.