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VRV 2015 – Bewertung von Gemeindevermögen

Mit Oktober 2015 ist die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV) in Kraft getreten. Diese bringt die Einführung eines neuen Haushaltsrechtes und erfordert auch eine Vermögensrechnung für alle österreichischen Gemeinden ab den Jahren 2019/2020.

Was ist zu bewerten?

Die Wertermittlung zielt dabei sowohl auf die Erfassung von Vermögen als auch auf die Erfassung der Schulden einer Gemeinde ab. Nachstehend finden Sie einen Überblick über die wesentlichen Positionen im Rechnungsabschluss, die es auch zu bewerten gilt.

Vermögen:

  • Immaterielle Vermögenswerte wie z.B. erworbene Lizenzen
  • Sachanlagen wie z.B. Grundstücke, Infrastruktur, Gebäude, Wasser- und Kanalisationsbauten, Sonderanlagen, technische Anlagen, Fahrzeuge, Maschinen, Kulturgüter, Anzahlungen, Anlagen in Bau
  • Finanzinstrumente inkl. Derivate
  • Beteiligungen, Forderungen, Vorräte, Liquide Mittel

Schulden:

  • Langfristige Verbindlichkeiten (Finanzschulden, Leasingverpflichtungen, Rückstellungen)
  • Kurzfristige Verbindlichkeiten (Finanzschulden, Verbindlichkeiten, Rückstellungen)

Wie ist zu bewerten und wie komme ich zu einer Erstbewertung?

Die Gemeinden sind verpflichtet, Vermögenswerte zu erfassen. Die genauen Regeln und Modelle dafür sind aktuell noch nicht final festgeschrieben. Aus diesem Grund wird man sich sehr nahe an erprobte Vorgangsweisen im Bereich privatrechtlich organisierter Unternehmen und Industrien anlehnen. In der Regel existiert der Grundsatz der Einzelbewertung aller Vermögenswerte, wobei in Ausnahmefällen auch Festwertverfahren herangezogen werden können.

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Über den Autor, Heinz Hofstaetter – mehr als 20 Jahre internationale und generalistische Erfahrung in leitenden Managementfunktionen in den Bereichen Beratung, Banking, Finanzierung, Asset Management, Valuation und Real Assets.