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Anfang September haben wir an dieser Stelle über Kredite von privaten Investoren in Deutschland geschrieben. Aktuell bekommt die Diskussion über Bürgerbeteiligungs- bzw. Bürgerfinanzierungsmodelle auch in Österreich eine neue Dimension. Dies hängt nicht zuletzt mit der Kreditklemme und der Kreditknappheit der Banken zusammen, die wiederum durch strenge regulatorische Vorgaben der Aufsichtsbehörden getrieben sind. Insbesondere für regionale Kommunalprojekte haben private Investoren aber durchaus Interesse und Verständnis. Dazu ist es jedoch notwendig, die gesetzlichen Rahmenbedingungen einzuhalten bzw. eventuell auch zu überarbeiten. Im Rahmen der Ausarbeitung von solchen Modellen ist auch stets das Thema Kreditvergabe zu berücksichtigen. Die notwendigen gesetzlichen Grundlagen dazu sind im Bankwesengesetz (BWG) zu finden.
Sollen nun diese Bestimmungen aufgeweicht werden oder nicht? Grundsätzlich ist in Österreich aber auch in vielen anderen Ländern in Europa wie zB Deutschland die gewerbliche Kreditvergabe und das Einlagengeschäft an eine Banklizenz geknüpft und das sollte auch so bleiben. Gerade in den letzten Jahren sind die Stimmen nach umfangreicherer Regulierung für Banken laut geworden und nun möchte man die Basisgeschäfte der Banken (Einlagen, Kredite) wieder „entregulieren“. Das kann den Missbrauch im Einlagen- und Kreditgeschäft Tür und Tor öffnen, was zum Schluss wiederum vom privaten Investor bezahlt werden muss. Damit sind gute Ideen zum Scheitern verurteilt, noch bevor sie entwickelt wurden. Aus diesem Grund sind pauschale Forderungen nach Gesetzesänderungen hier sehr genau zu prüfen. Alternativ dazu sind die Projekte so zu strukturieren, dass sie den notwendigen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Am Ende kann es auch sein, dass die gesetzlichen Vorgaben an der einen oder anderen Stelle adaptiert werden müssen.
Auch wenn es einige Beispiele dazu gibt, die nur aufgrund von raschen Aktivitäten einzelner Proponenten erfolgreich waren, kann ein gesamthafter Einsatz solcher Instrumente nur durch die strenge Umsetzung notwendiger Rahmenbedingungen erfolgreich gewährleistet sein. Und dazu gehört auch ein umfassender Schutz der Gläubigerinteressen.
Habe ich Ihr Interesse an einem kommunalen Bürgerbeteiligungsmodell oder Bürgerfinanzierungsmodell geweckt? Denken Sie, dass dies auch in Ihrer Gemeinde realisierbar wäre?