Im Areta Blog versorgen wir Sie mit interessanten und aktuellen Informationen sowie mit Hintergrundaspekten zu unseren Aktivitäten.
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Bei jeder Finanzierungsentscheidung geht eine Gemeinde unterschiedliche Risiken ein. Sinnvollerweise müssen diese Risiken bewertet werden können. Dazu ist es notwendig, die Risiken zu verstehen und zu identifizieren.
Der Österreichische Gemeindebund hat dazu Richtlinien betreffend das Finanzierungs- und Veranlagungsmanagement (Finanzgeschäfte) durch Gemeinden herausgegeben:
RichtlinienFinanzgeschftederGemeinden.pdf (gemeindebund.at)
Darüber hinaus ist es sinnvoll, dass jede Gemeinde auch über eine eigene Finanzverfassung verfügt. Finanzierungsmodelle haben sich geändert; Fremdwährungsrisiken, Endfälligkeiten und Tilgungsträger sind zu überdenken und partnerschaftliche Ansätze sollten wieder Einzug halten. Gemeinden sollten im Finanzbereich zwei bis maximal drei „Haus- und Hoflieferanten“ haben. Einige wenige Banken haben in der Vergangenheit den Trend zu den komplexen Produkten nicht mitgemacht. Genau diese Banken sind auch heute diejenigen, die die Öffentliche Hand vorrangig ansprechen sollte. Im Banking mit der Öffentlichen Hand hält aktuell wieder der konservativere Ansatz Einzug. Die Banken kehren immer mehr zu ihrem „Brot und Butter“ Geschäften zurück. Jede Gemeinde sollte sich trotzdem nicht scheuen, einen im Vergleich zu den Produktdimensionen kleinen Betrag an Beratungshonoraren für produktunabhängige Beratung zu „investieren“. Die Gratisberatung im Rahmen der Produktkosten hat zu teilweise erschreckenden Ergebnissen geführt und damit definitiv ausgedient. Ein aktuelles Thema im Bereich des kommunalen Finanzmanagements ist auch die Frage der Einhaltung von Kreditverträgen bzw die Erhöhung der Margen in den Kreditverträgen. Lesen Sie demnächst mehr zum Thema Honorarberatung vs Provisionsberatung.
Eine Finanzverfassung für Gemeinden stellt eine freiwillige Selbstbegrenzung auf Basis aktueller wirtschaftlicher Informationen dar. Voranzustellen ist eine umfangreiche Erstanalyse, die eine individuelle Richtlinie zum Ergebnis hat. Nach gemeindeinterner Beschlussfassung sind jedoch die selbst auferlegten Regeln verbindlich. Um das Funktionieren einer Finanzverfassung zu gewährleisten, ist ein ständiges Monitoring unumgänglich. In regelmäßigen Abständen sind die auferlegten Vorgaben in Hinblick auf Risiko und Ertrag zu beobachten. Weiters ist ein strukturiertes Berichtssystem einzurichten, das in regelmäßigen Abständen über den absoluten und relativen Erfolg zu definierten Leistungsmaßstäben (Benchmark) sowie die Risikosituation zu informieren hat.
Eine Finanzverfassung für Kommunen sollte zumindest folgenden Mindestinhalt aufweisen:
Auf dieser Basis können auch kleine und mittlere Gemeinden die aktuellen Herausforderungen der Finanzwelt meistern.